Infos für Tierbesitzer

Öffnungszeiten

Um Ihnen und Ihrem Tier lange Wartezeiten und Stress zu ersparen und um Sie individuell betreuen zu können, bieten wir eine Terminsprechstunde an.

  Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

09:00 – 13:00 und 15:00-18:00

Mittwoch

09:00-13:00

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin:

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Notfälle berücksichtigen wir selbstverständlich auch ohne festen Termin. Aber auch hier wäre es sinnvoll, uns vorher telefonisch zu kontaktieren, damit wir uns möglichst gut auf Ihren kranken Vierbeiner vorbereiten können.

Durch Notfälle kann sich für andere Patienten leider auch einmal eine unvorhergesehene Wartezeit ergeben, für die wir um Ihr Verständnis bitten.

Preise und Zahlungsmodalitäten

Die Behandlungskosten setzen sich aus der erbrachten Leistung, dem Materialverbrauch und den Medikamentenkosten zusammen. Grundlage dafür ist die Tierärztliche Gebührenordnung (GOT) und die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), an die jeder Tierarzt gebunden ist.

Gerne können wir auf Sie zukommende Kosten im Vorfeld mit Ihnen besprechen.

Alle tierärztlichen erbrachten Leistungen und Medikamente sollten am Tag der Behandlung beglichen werden. Sie können in unserer Praxis bar oder bequem mit EC-Karte bezahlen.

Selbstverständlich erhält jeder Patientenbesitzer eine detaillierte Quittung.

Anpassung der GOT am 22. November 2022

Liebe Patientenbesitzer*innen,

am 22. November dieses Jahres wird die Gebührenordnung für Tierärzte neu aufgelegt und angepasst.
Historisch gesehen ist diese umfangreiche Anpassung die erste vollständige seit 1999.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat 2020 eine Studie in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, welche Kosten in einer Tierarztpraxis anfallen. Diese Studie hat ergeben, dass die bis zum 22. November gültige GOT bei weitem nicht kostendeckend ist, vor allem nicht im einfachen Satz.

Wir möchten uns weiterhin für Sie fortbilden und Ihnen aktuelle technische Geräte bieten sowie unser Personal angemessen und fair bezahlen. All das wird nur möglich, wenn unser Honorar an die stetig steigende Qualität der Tiermedizin angepasst wird.

Bitte bedenken Sie, dass die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) für alle Tierarztpraxen und -kliniken rechtlich bindend ist und wir somit gesetzlich dazu verpflichtet sind, unsere Gebühren anzupassen.

Sie finden unter folgendem Link ein Erklär-Video des Verbandes für praktizierende Tierärzte:

https://www.tieraerzteverband.de/bpt/bpt-fuer-sie/Tierbesitzer/got/

 

Was können Sie als verantwortungsvoller Tierbesitzer*in nun tun?

Informieren Sie sich bitte eingehend über die Tierkrankenversicherung. Eine solche Versicherung verteilt das Honorar des Tierarztes planbar über das Jahr. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt und sind für den Notfall abgesichert.

Beachten Sie bei der Tierkrankenversicherung bitte folgende Punkte:

  • Eine OP-Versicherung deckt nur operative Eingriffe ab. Doch auch Behandlungen abseits eines chirurgischen Eingriffs können kostspielig werden und Ihrem Tier das Leben retten.
  • Bei der Vollversicherung achten Sie bitte darauf, welche Prophylaxe-Maßnahmen (Vorsorge-Untersuchung, Blut, Geriatrie-Screening) enthalten sind und welches Budget Sie dafür zur Verfügung haben.
  • Wie hoch ist das Jahreslimit? Hier sollten mindestens 4.000€ stehen, um den Ernstfall und auch Notdienstgebühren abzudecken.
  • Wie sehen die Bedingungen aus? Gibt es Erkrankungen, die nicht abgedeckt sind?
  • Steigt der Beitrag mit dem Alter des Tieres?
  • Übernahme mindestens des 3-, besser 4-fachen GOT-Satzes.

 

Sind zu diesem Zeitpunkt noch Fragen offen, zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen. Wir beraten Sie gerne.